Haushaltsauflösung im Todesfall - So schaffen Erben und Partner klare Verhältnisse beim Hausrat
Ein Todesfall in der nächsten Familie ist eine emotionale Belastung. Was an organisatorischem Aufwand dazukommt, wird von vielen im Vorfeld unterschätzt. Nicht nur die Beerdigung steht an. Auch der private Besitz, besonders die Wohnung mit all ihren Gegenständen, bereitet Angehörigen nicht selten Kopfzerbrechen. Die Haushaltsauflösung muss schnell über die Bühne gehen, damit keine unnötigen Kosten für die Erben anfallen. Was Sie bei der Haushaltsauflösung im Todesfall beachten sollten, erfahren Sie hier.
Was ist eine Haushaltsauflösung?
Stirbt ein Mensch, gehen seine persönlichen Besitztümer, der Hausrat, als Teil des Nachlassvermögens an seine Erben. Das bringt nicht nur Freude, denn meist werden Haushaltsgegenstände und Wohnungseinrichtung nicht gebraucht. Mietwohnungen müssen zudem schnell geleert werden, damit hier keine weiterlaufenden Mietkosten anfallen. Den Haushalt aufzulösen heisst: Alles, was der Verstorbene hinterlässt, wird entsorgt, verkauft oder anderweitig weitergegeben. Vom Familienschmuck über Möbel bis hin zu jeder einzelnen Gabel, jedem Wasserglas in der Küche reicht der persönliche Besitz. Rund zehntausend Gegenstände, schätzen Statistiker, besitzt ein erwachsener Mensch im Schnitt. Wohin damit? Klar ist: Die Wohnung des Verstorbenen muss schnellstmöglich leer geräumt werden - oft nicht nur ein organisatorischer, sondern auch ein emotional schwerer Schritt für die Familie.
Wohnung auflösen: Wohin mit dem Hausrat?
Wichtig für die Organisation einer Haushaltsauflösung ist der Zeitfaktor. Wie schnell muss es gehen? Können Sie sich Zeit lassen, etwa weil die Wohnung Eigentum und keine Mietwohnung ist, gelingt die selbstorganisierte Entrümpelung auch ohne den Fachmann. Bestehen aber zeitliche Limits, hilft das professionelle Entrümpelungsunternehmen, den Fahrplan einzuhalten und trotzdem alles sachgerecht zu entsorgen.
Ihren Partner für eine Haushaltsauflösung finden
Die Gegenstände, die eine Person im Laufe ihres Lebens in ihren vier Wänden ansammelt, können auf verschiedenen Wegen weitergegeben werden. Wertloses wird entsorgt, anderes kann als Gebrauchtverkauf oder als Geschenk noch dankbare Abnehmer finden. Gebrauchte Möbel und Gegenstände lassen sich auf Flohmärkten und Internetplattformen verkaufen, auch Sozialkaufhäuser bieten unter Umständen eine Anlaufstelle. Grössere finanzielle Gewinne sollte man sich allerdings nicht versprechen: Die meisten Haushaltsgegenstände und Möbel bringen wenig ein, wenn sich ein Käufer dafür findet. Von günstigen Preisen oder gar Geschenken profitieren allerdings viele Menschen, denen Sie mit den Besitztümern Ihres Angehörigen eine grosse Freude machen können. Kleidung kann, wenn sie hochwertig und wenig getragen ist, ebenfalls übers Internet und den Flohmarkt weiterverkauft werden. Alles andere wandert in die Altkleidersammlung. Je nach Gemeinde können Textilien bei Strassensammlungen abgegeben werden, Organisationen wie Tell-Tex oder TexAid organisieren schweizweite Sammlungen und bieten Container zur Abgabe an. Von schweizerischen Hilfswerken organisiert, geben diese Unternehmen tragbare Kleidung an Bedürftige weiter, etwa über die Schweizer Berghilfe.
Auf welche Wertgegenstände lohnt es sich zu achten?
Der Familienschmuck, Omas gutes Porzellan und die wertvollen Perserteppiche werden nicht selten als Kostbarkeiten angeführt. Wer jedoch erwartet, sie nach dem Tod des Angehörigen zu Geld machen zu können, wird nicht selten enttäuscht. Unbestritten haben viele Gegenstände einen hohen emotionalen Wert für den Besitzer und die Angehörigen. Doch auf dem Markt erzielen Haushaltsgegenstände eher kleine Preise. Ausnahmen gelten nur für Antiquitäten und hochwertige Kunstobjekte. Ob ein solcher „Schatz“ finanziellen Wert besitzt und wie hoch dieser ist, kann oft nur der Fachmann beurteilen. Aber auch dieser verlangt für sein Wertgutachten Gebühren. Eine erste Einschätzung, etwa auf Grundlage eines Fotos, kann hier hilfreich sein. Schmuck und Goldmünzen kann auch der ungeübte Verkäufer durchaus selbst verkaufen. Viele Brockenhäuser bieten auch den Service, gut verkäufliche Gegenstände abzukaufen und unter Umständen auch abzuholen – hier lohnt es sich nachzufragen.
Für alle anderen Besitztümer gilt: Bedenken Sie vor allem den emotionalen Wert. Geben Sie nahen Angehörigen vor der Weitergabe die Möglichkeit, den Nachlass zu sichten und eventuell Dinge zu übernehmen, die ihnen etwas bedeuten. Dadurch verschenken Sie nicht nur Gegenstände, sondern machen Hinterbliebenen eine Freude.
Wie entsorge ich den Sondermüll?
Nicht nur bei Firmen, auch im privaten Haushalt fallen Abfälle an, die nicht im normalen Hauskehricht entsorgt werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Kosmetika, Batterien, Medikamente oder Farben und Öle aus dem Hobbykeller. Diese Sonderabfälle sind für die Umwelt gefahrvoll und müssen deshalb in spezieller Weise entsorgt werden. Wohin mit diesen Dingen? Haushaltsübliche Mengen können an den Gemeindesammelstellen vor Ort abgegeben werden. Viele Gemeinden und Kantone haben auch spezielle Sammeltage für den Sonderabfall, auch Fachhändler nehmen diesen unter Umständen zurück. Auskunft zu den spezifischen Regelungen Ihres Kantons bekommen Sie bei der kantonalen Fachstelle für Abfall.
Die professionelle Haushaltsauflösung: Kosten der Profis vom Entrümpelungsunternehmen
Die Emotionen sind stark, die Zeit drängt, die Aufgaben türmen sich: Viele Angehörige und Erben erleben die Zeit nach einem Tod des Angehörigen als extreme Belastung. Um hier Abhilfe zu schaffen, lohnt es sich, die Haushaltsauflösung an eine professionelle Entrümpelungsfirma abzugeben. Sie übernimmt den organisatorischen Aufwand, verrechnet den Wert eventuell vorhandener Wertgegenstände, kümmert sich um sachgerechte Entsorgung von Abfällen. Doch was kostet eine solche professionelle Aufräumaktion?
Wesentlich für den Preis, der am Ende auf der Abrechnung steht, sind drei Faktoren:
- Die Menge der zu entsorgenden Gegenstände. Eine Liegenschaft mit acht Zimmern, die gut gefüllt sind, wird also deutlich mehr Unkosten verursachen als die sparsam möblierte Zwei-Zimmer-Mietwohnung.
- Die anfallenden Entsorgungskosten, die sich von Kanton zu Kanton unterscheiden.
- Der Eigenanteil an Arbeit, die vorab schon geleistet wurde.
Lassen Sie sich vor dem Entscheid für ein Unternehmen mehrere Offerten machen: Die Kosten können stark variieren. Gibt es verkäufliche Wertgegenstände, übernehmen manchmal auch Brockenhäuser die unentgeltliche Haushaltsauflösung, wenn sie im Gegenzug dafür die Ware verkaufen können. Seriöse Entrümpelungsunternehmen schätzen den Kostenfaktor bei einem Vor-Ort-Termin ein und bieten dann eine Offerte mit Pauschalpreis.