In den ersten 72h
Das sollten Angehörige in den ersten 72h nach dem Todesfall erledigen
Für die Bestattung haben die Angehörigen in jedem Fall auf dem Zivilstandsamt oder dem Bestattungsamt am letzten Wohnort der verstorbenen Person vorzusprechen. Es sind diverse Entscheidungen zu treffen. Halten Sie sich an die Checkliste.
Hier finden Sie die zuständigen Bestattungsämter oder Zivilstandsämter für Ihre Region
Zivilstandsamt in ihrer Region
Persönlicher Termin beim Zivilstandsamt/Bestattungsamt
Formalitäten regeln
Der Termin auf dem Zivilstandsamt/Bestattungsamt dauert in der Regel 60 - 90 Minuten.
Im ersten Teil des Gesprächs mit dem Amt werden die Formalitäten geregelt.
Folgende Dokumente sind im Todesfall beim Zivilstandsamt/Bestattungsamt des Sterbeortes persönlich vorbei zu bringen:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Todesmeldung der Spital- oder Heimverwaltung
- Familienbüchlein
- Personalausweis des Verstorbenen sowie derjenigen Person, welche den Termin wahrnimmt
- Meldebestätigung/Schriftenempfangsschein (amtliches Dokument über die Hinterlegung des Heimatscheins bei der Wohngemeinde)
- Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung bei ausländischen Staatsangehörigen
- Falls vorhanden: Bestattungswünsche / Bestattungsverfügung der verstorbenen Person
Für das Ausstellen von Todesurkunden ist das jeweilige regionale Zivilstandsamt des Todesortes zuständig.
⇒ Unbedingt Todesurkunde beim Zivilstandsamt/Bestattungsamt beantragen.
⇒ Hier finden Sie das zuständige Zivilstandsamt
Besprechung der Bestattungswünsche
Im zweiten Teil des Gesprächs mit dem Bestattungsamt besprechen Sie die Bestattungswünsche.
Im Gespräch legen Sie fest, ob die verstorbene Person eine Erdbestattung oder eine Kremation (auch Einäscherung oder Feuerbestattung genannt) wünscht. Falls keine Entscheidung zu Lebzeiten getroffen wurde, entscheiden die Angehörigen über die Art der Bestattung.
Zudem wird die Art des Grabes festgelegt. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
Erdbestattungen
- Erdbestattungs-Reihengrab (Grabaufhebung nach 20 bis 25 Jahren)
- Erdbestattungsmietgrab (keine Grabaufhebung nach Ablauf der Ruhefrist)
- Familien-Erdbestattungsmietgrab (für die Beisetzung mehrerer Särge)
Urnenbestattungen
- Urnennischen-Grab (Urnenbeisetzung in der Wand, diese Variante ist jedoch nicht auf jedem Friedhof möglich)
- Gemeinschaftsgrab (mit oder ohne Namensinschrift)
- Urnen-Reihengrab (Grabaufhebung nach 20 bis 25 Jahren)
- Urnen-Reihenmietgrab (wenn das Grab nach der Ruhefrist von 20 bis 25 Jahren nicht aufgehoben werden soll, bietet sich diese Grabart an)
- Familien-Urnenmietgrab (für die Beisetzung mehrerer Urnen)
Das Trauerportal arbeitet schweizweit exklusiv mit Urne.ch zusammen. Unserem Partner für handgefertigte Qualitätsurnen. Mehr Informationen finden Sie hier:
Alternative Bestattungsmöglichkeiten
Bei Kremation kann die Asche auch zu Hause aufbewahrt werden
Auch eine Naturbestattung ist bei Kremation möglich.
⇒ In der Schweiz ist es erlaubt, Asche im eigenen Garten, im See, auf einem Berg oder im Fluss zu verstreuen. Es soll aber immer gewährleistet sein, dass niemand gestört wird.
Planung der Trauerfeier
Die Planung der Trauerfeier bringt diverse Entscheidungen mit sich. Falls die Abschiedsfeier von den Angehörigen geplant wird, beachten Sie folgende wichtige Punkte:
Schritt 1 - Wo soll die Abschiedsfeier stattfinden:
- in der Kirche
- nur am Grab mit abschliessender Abdankung
- zu Hause
- in der Natur
Schritt 2 - Abdankungsredner organisieren
- Ein Abdankungsredner kann der Pfarrer oder eine konfessionsunabhängige Person sein. Hier finden Sie Trauerredner aus Ihrer Region.
Schritt 3- Organisation der Beerdigung
- Ablauf: Wann und wo findet die Beisetzung und die allfällige Abdankung statt
- Liste mit Trauergästen erstellen. Informieren Sie Trauergäste, welche an das Leidmahl eingeladen sind.
- Blumen für die Beerdigung z.B. Sargbouquet oder Trauerkranz - Hier finden Sie mögliche Variationen
- Musikalische Begleitung - Trauersänger in Ihrer Region finden
- Findet nach der Abdankung ein Leidmahl statt - Allenfalls Restaurant für das Leidmahl organisieren
Leidzirkular versenden
Leidzirkulare versenden, sobald der Ablauf der Trauerfeier (siehe Planung Trauerfeier) bestimmt ist. Wenn keine Abdankung geplant ist, kann dies in der Trauerkarte vermerkt werden. Bei der Gestaltung des Leidzirkulars empfehlen wir Ihnen folgende Punkte zu beachten:
- Trauertext überlegen. Hier haben wir mögliche Trauertexte für Sie zusammengefasst
- Trauerspruch auswählen. Hier haben wir mögliche Trauersprüche für Sie zusammengefasst
- Weitere Informationen z.B. ob die Person zum Leidmahl eingeladen ist
- Vermerk eines Spendenkontos, wenn z.B. auf eine Blumenspende verzichtet wird
- Adressliste für den Versand vorbereiten. Vorlage Adressliste
- Karte gestalten und zum Versand freigeben
- Unser Partner, der Verlag Spross, ist auf Leidzirkulare und Trauerkarten spezialsiert. Beispiele und Unterstützung rund um Trauerkarten erhalten Sie hier
Todesanzeige aufgeben
Die Todesanzeige sollte gleich nach der Trauerkarte erstellt werden. Folgende Angaben können in eine Todesanzeige aufgenommen werden:
- Name des Verstorbenen, gegebenenfalls Geburtsname
- Titel, Berufsbezeichnung, Auszeichnungen, Beruf
- Datum des Todes, gegebenenfalls Geburtsdatum oder Alter
- Namen der Angehörigen (einzeln aufgezählt oder pauschal)
- Bei Anzeigen von Firmen, Vereinen, Freunden entweder alle Namen oder stellvertretend Geschäftsführung, Vorstand, Personalleiter oder Entsprechendes
- Angaben zu Trauerfeier und Bestattung wie Ort und Zeit, Kranz, Spenden
- Blumenart, Kleidungsfarbe, gegebenenfalls auch Aufbahrungort und - zeit
- Zitat, Sinnspruch oder Gedicht. Hier finden Sie eine breite Auswahl
- Symbol, Bild oder Foto, immer häufiger auch des Verstorbenen
- Umstände des Todes
- Persönlicher Ausdruck der Trauer
- Adresse, falls Kondolenzschreiben erwünscht sind
Was kostet eine Todesanzeige:
Das ist von Zeitung zu Zeitung verschieden. Entscheidend für den Preis sind Auflage sowie Breite und Höhe der Anzeige.
Beispiel:
Eine Todesanzeige (113mm Breite und 88mm Höhe) kostet im Stadtanzeiger Olten CHF 514.60 inkl. MWST. bei einer Auflage von 35'001 Exemplaren. F¨¨¨ür eine Todesanzeige mit den selben Grössenverhältnissen belaufen sich die Kosten auf CHF 1060.51CHF inkl. MWST bei der az Aargauer Zeitung (Auflage von 67'839 Exemplaren).
Bedenken Sie, dass Zeitungenanzeigen nebst den hohen Kosten und dem aufwändigen Erstellen oftmals nur Personen in einer gewissen Region erreichen. Dadurch kann es passieren, dass nahestehende Personen erst sehr spät über das Ableben einer Person erfahren.
Zu diesem Zweck könnne Sie über unsere Webseite eine Todesanzeige online aufgeben. Die Anzeigen sind würdevoll, können innert wenigen Minuten erstellt und geteilt werden und kosten einen Bruchteil einer Zeitungsanzeige.