Patienten­verfügung

Falls  eine Person die Urteilsfähigkeit verliert, müssen Angehörige über das Schicksal der betroffenen Person entscheiden. Die meisten Menschen haben eine Vorstellung darüber, wie es mit ihnen weitergehen soll, sollten sie jemals von medizinischen Geräten abhängig werden und nicht mehr fähig sein, ihren eigenen Willen kund zu tun. Die Patientenverfügung oder - vollmacht stellt sicher, dass der Wunsch des Patienten befolgt wird. Zudem entlastet es Angehörige von schwierigen Entscheidungen.

Oftmals wird im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht in Betracht gezogen. Den Unterschied zwischen den beiden Dokumenten finden Sie hier.

Hier finden Sie Vorlagen sowie weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung

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Vorlagen Patientenverfügung

Es gibt bereits unzählige Vorlagen für Patientenverfügung. Hier finden Sie die offiziellen Vorlagen von der Krebsliga.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung ist ein Vorsorgedokument, in dem eine Person festlegt, welchen medizinischen Massnahmen sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmt bzw. nicht zustimmt. Es ist üblich, eine Vertretungsperson zu bestimmen, welche den Ärzten Weisungen erteilen darf. 

Zunächst wird entschieden, ob eine Verfügung oder eine Vollmacht erstellt wird. Bei einer Patientenverfügung nimmt die betroffene Person ihre Selbstbestimmung für Notfallsituationen wahr, indem sie konkrete medizinische Situationen und Anordnungen umschreibt. Bei einer Patientenvollmacht wird eine Vertrauensperson, die im Notfall Entscheidungen fällt, bevollmächtigt. Während die Verfügung genaue Anweisungen enthält, steht bei der Vollmacht die Beziehung zur Vertrauensperson im Vordergrund.

Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag?

Zusammen mit der Patientenverfügung kann eine Vorsorgevollmacht abgeschlossen werden. Während die Patientenverfügung Wünsche bezüglich medizinischer Versorgung festhält, klärt die Vorsorgevollmacht, wer sich zum Beispiel um die Verwaltung der Finanzen kümmert, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Hier finden Sie mehr Informationen rund um das Thema Vorsorgeauftrag.

Vorsorgeauftrag

Wer braucht alles eine Patientenverfügung?

Grundsätzlich wird jeder Person dazu geraten, eine Patientenverfügung  zu erstellen.
Die Patientenverfügung ist somit für alle Personen geeignet, die ihre Selbstbestimmung in medizinischen Belangen wahrnehmen möchten: d.h. für junge, alte, kranke aber auch gesunde Menschen.
Aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung und den  hoch entwickelten medizinischen Möglichkeiten in der Schweiz steigt zusätzlich das Risiko urteilsunfähig zu werden.

Wann erhält eine Patientenverfügung ihre Gültigkeit?

Immer wieder gibt es Berichte über unsorgfältig ausgefüllte und damit unklare Verfügungen. Einer der Hauptgründe liegt in der widersprüchlichen oder unklaren Festlegung medizinischer Massnahmen. Wir raten daher, den medizinischen Teil der Verfügung zusammen mit einem Arzt (z.B. dem Hausarzt) auszufüllen.

Kann ich eine Patientenverfügung selber ausfüllen?

Ja selbstverständlich. Es wird jedoch empfohlen, Wertefragen zusammen mit der Vertretungsperson auszufüllen und die medizinischen Fragestellungen mit einem Arzt oder einem geschulten Berater zu beantworten.

Wer ist eine vertretungsberechtigte Person?

Idealerweise kennt die vertretungsberechtigte Person Wünsche und Werte der zu vertretenden Person. Sie ist befugt und befähigt, im Falle einer Urteilsunfähigkeit medizinische Anweisungen gegenüber den Ärzten zu erteilen. Grundlage dafür bildet die Patientenverfügung. In Krisensituationen sollte die Vertretungsperson fähig sein, weitreichende Entscheidungen zu treffen. Der Partner oder die Partnerin ist daher nicht immer die beste Wahl. 

Was ist eine Ersatzperson?

Falls die vertretungsberechtigte Person nicht in der Lage ist, die Aufgabe wahrzunehmen, übernimmt eine Ersatzperson an ihrer Stelle die Vertretung.

Sollte die Vertretungsperson in die Erstellung der Verfügung involviert werden?

Ja, unbedingt. In der Patientenverfügung werden sehr sensible Wertefragen thematisiert. Es ist deshalb wichtig, dass die betroffene Person diese zusammen mit der Vertretungsperson bespricht.

Wann sollte der Hausarzt/Vertrauensarzt involviert werden? 

Konkrete medizinische Massnahmen sind unbedingt mit dem Haus- oder Vertrauensarzt zu besprechen. Die Beratung wird der Arzt direkt über die Krankenkasse abrechnen. 

Wo sollte die Patientenverfügung hinterlegt werden?

Immer wieder werden Patientenverfügungen viel zu spät aufgefunden, die Verfügung ist deshalb an einem gut zugänglichen Ort zu hinterlegen. Es ist zudem ratsam, mehrere unterzeichnete Versionen der Patientenverfügung an verschiedenen Orten zu deponieren z.B. bei Vertretungsperson,  Hausarzt, Kindern oder  Ersatzperson.

Muss ich die Patientenverfügung nach einiger Zeit erneuern?

Es wird empfohlen, die Verfügung alle 2 Jahre zu erneuern.

Keine Patientenverfügung: Wer entscheidet?

Falls es zu medizinischen Massnahmen kommt und keine Urteilsfähigkeit mehr gegeben ist, gilt die folgende gesetzliche «Rangordnung» für Ansprechpartner als medizinische Vertretungsperson:

  1. der Beistand/die Beiständin mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen;
  2. der Ehegatte/die Ehegattin bzw. die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner;
  3. der Konkubinatspartner/die Konkubinatspartnerin;
  4. die Nachkommen;
  5. die Eltern;
  6. die Geschwister

Können gesetzeswidrige Inhalte in der Patientenverfügung erwähnt werden?

Nein, es können keine Wünsche erfüllt werden, welche dem geltenden Gesetz widersprechen.

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Seit 2019 gibt es das Trauerportal. Die Informationsplattform Nr. 1 in der Schweiz für alle Fragen rund um die Themen Vorsorge, Tod und Trauer.

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